GEZ Rundfunkbeitrag für deine Ferienwohnung

Musst du für deine Ferienunterkunft Rundfunkgebühren bezahlen?

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Wenn du eine Ferienwohnung vermietest, fragst du dich vielleicht, ob du nun auch die Ferienunterkunft bei der GEZ anmelden und Rundfunkgebühren zahlen musst. Die Antwort darauf ist nicht so einfach, denn es hängt von der Wohnung ab. In unserer Anleitung erfährst du alles, was du rund um das Thema GEZ Rundfunkbeitrag für deine Ferienwohnung wissen musst.

Was ist der GEZ Rundfunkbeitrag?

Aus GEZ-Gebühr wird Rundfunkbeitrag

Seit Januar 2013 muss jeder, der in Deutschland eine Wohnung hat, einen Rundfunkbeitrag zur Finanzierung der öffentlichen Medien zahlen. Es ist dabei ganz egal, ob in der Wohnung tatsächlich ein Fernseher oder ein Radio vorhanden ist.

Die Bezeichnung GEZ steht für „Gebühreneinzugszentrale“. Diese Institution war ursprünglich für die Verwaltung der Gebühren zuständig. Mittlerweile lautet die offizielle Bezeichnung „Rundfunkbeitrag“ und dieser wird vom ARD, ZDF, Deutschlandradio Beitragsservice in Köln eingezogen.

Wie hoch ist der GEZ Rundfunkbeitrag in Deutschland

Der GEZ Rundfunkbeitrag beträgt derzeit 18,36 Euro pro Wohnung (Stand April 2022) und kann entweder vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich bezahlt werden. Sowohl SEPA-Lastschrift, als auch Überweisung sind möglich.

GEZ Rundfunkgebühren für deine Ferienwohnung ᐅ Anleitung

Musst du für deine Ferienwohnung Rundfunkgebühren zahlen?

Als Wohnung gilt: „(…) eine ortsfeste, baulich abgeschlossene Einheit, die zum Wohnen oder Schlafen geeignet ist oder genutzt wird, einen eigenen Eingang hat und nicht ausschließlich über eine andere Wohnung begehbar ist. Beitragsfrei sind Zimmer oder Wohnungen in Gemeinschaftsunterkünften wie Internaten oder Kasernen.“ (Quelle: Rundfunkbeitrag.de)

Ob du als Vermieter für deine Ferienunterkunft Rundfunkgebühren zahlen musst, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Hier ein paar Beispiele:

1. Der Vermieter wohnt selbst in der Wohnung und vermietet sie gelegentlich unter.

In diesem Fall muss eine Rundfunkgebühr bezahlt werden.

2. Die Wohnung ist als Zweitwohnsitz gemeldet.

Für eine Nebenwohnung bzw. Zweitwohnung muss zusätzlich der Beitrag für eine weitere Wohnung bezahlt werden.

3. Die Wohnung wird dauerhaft als Ferienwohnung vermietet, befindet sich aber auf demselben Grundstück wie der Wohnsitz des Vermieters (z. B. Einliegerwohnung).

Diese Ferienwohnung ist gebührenfrei, weil sie bereits mit den Gebühren für den Privatwohnsitz des Vermieters abgegolten ist.

Wenn es sich bei der Unterkunft um eine „weitere Betriebsstätte“ handelt, ist die erste beitragsfrei. Besitzt der Vermieter mehr als eine „weitere Betriebsstätte“, so muss ab der zweiten Ferienwohnung ein Drittel des Rundfunkbeitrags (6,12 Euro) bezahlt werden. Das gilt in der Regel für die meisten Ferienwohnungen.

Muss ich auch zahlen, wenn die Ferienwohnung nicht vermietet ist?

Für Ferienwohnungen, die nur einen Teil des Jahres über vermietet werden (z. B. drei Monate im Winter oder drei Monate im Sommer) ist eine Befreiung von der GEZ Gebühr möglich. Dafür müssen jedoch Anträge gestellt und Nachweise erbracht werden.

Fazit

Es gibt zwar Ausnahmen, die dich von GEZ Gebühren befreien. Allerdings sind wir der Ansicht, dass zu einer gut ausgestatteten Ferienwohnung auch ein TV und WLAN gehören und sich die Gebühren, die du dafür zahlen musst, insgesamt lohnen. Schließlich möchtest du, dass deine Gäste sich bei dir wohlfühlen!

Hinweis: Wir haben bei der Erstellung dieses Beitrags sorgfältig recherchiert, um dir einen Überblick zu bieten. Bitte beachte jedoch, dass dieser Inhalt keine rechtliche Beratung ersetzt und sich die Bestimmungen ändern könnem.

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