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E-Rechnung: Was FeWo-Vermieter in Deutschland wissen müssen

Wenn du eine Ferienwohnung oder andere Kurzzeitvermietung professionell betreibst, wirst du in den nächsten Jahren unweigerlich mit dem Thema elektronische Rechnung (E-Rechnung) in Berührung kommen. Ab 1. Januar 2025 wird die E-Rechnung in Deutschland für alle B2B-Geschäfte verpflichtend. Schon seit 2020 gilt sie für Rechnungen an öffentliche Auftraggeber (B2G).

Doch was bedeutet das konkret für dich als Gastgeber?

  • Wann genau musst du eine E-Rechnung erstellen?
  • Gilt die Pflicht auch für Buchungen von Privatgästen?
  • Und wie stellst du sicher, dass deine Rechnungen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen?

In diesem Guide bekommst du eine klare Übersicht über die aktuellen und kommenden Pflichten rund um die E-Rechnung – und erfährst, wie du deine Rechnungsprozesse für deine Ferienunterkunft zukunftssicher gestaltest.

Was ist eine "E-Rechnung"?

Eine E-Rechnung (elektronische Rechnung) ist eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird. Wichtig: Ein einfaches PDF oder Word-Dokument per E-Mail gilt nicht als E-Rechnung.

Damit eine Rechnung als echte E-Rechnung anerkannt wird, muss sie maschinell auslesbar und automatisch weiterverarbeitbar sein. In Deutschland sind vor allem zwei Formate relevant:

  • XRechnung – das von der öffentlichen Verwaltung bevorzugte Standardformat
  • ZUGFeRD 2.1 – ein hybrides Format, das sowohl ein menschenlesbares PDF als auch die strukturierte XML-Datei enthält

Beide Formate erfüllen die europäischen Vorgaben (EN 16931) und sind in Deutschland zugelassen.

👉 Für dich als Gastgeber bedeutet das: Wenn du eine E-Rechnung erstellen musst, kannst du dich an diesen Standards orientieren – je nachdem, ob dein Kunde ein Unternehmen oder eine Behörde ist.

Warum ist die E-Rechnung wichtig für Ferienwohnungsvermieter?

Auch wenn die Pflicht zur E-Rechnung in Deutschland erst ab 2025 für B2B-Rechnungen gilt, lohnt es sich für Gastgeber, schon jetzt umzusteigen. Die Vorteile liegen auf der Hand:

  • Rechtssicherheit und Steuerkonformität
    Mit der E-Rechnung bist du ab 2025 automatisch auf der sicheren Seite und erfüllst alle gesetzlichen Anforderungen für Rechnungen an Unternehmen oder Behörden.
  • Mehr Effizienz
    Digitale Rechnungen lassen sich einfacher erstellen, übermitteln und in deine Buchhaltung integrieren. Das reduziert manuelle Arbeit, spart Zeit und verringert das Fehlerrisiko.
  • Professionalität gegenüber Gästen und Geschäftskunden
    Gerade Geschäftsreisende, die im Auftrag ihres Unternehmens buchen, erwarten eine rechtskonforme Rechnung. Mit einer E-Rechnung zeigst du dich professionell und modern.
  • Zukunftssicherheit
    Die Umstellung auf elektronische Formate ist Teil der Digitalisierung im Rechnungswesen. Wer frühzeitig umstellt, hat später weniger Anpassungsaufwand.

👉 Kurz gesagt: Die E-Rechnung ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern auch eine Chance, deine Abläufe schlanker und professioneller zu gestalten.

Ab wann ist die E-Rechnung Pflicht in Deutschland?

In Deutschland wird die Einführung der E-Rechnung schrittweise umgesetzt:

  • Seit 27. November 2020
    Pflicht für Rechnungen an öffentliche Auftraggeber (Business-to-Government, B2G). Rechnungen an Behörden dürfen seitdem nur noch in einem zugelassenen E-Rechnungs-Format gestellt werden (z. B. XRechnung).
  • Ab 1. Januar 2025
    E-Rechnungen werden für den gesamten B2B-Bereich (Business-to-Business) verpflichtend. Das betrifft also auch dich als Gastgeber, wenn du Rechnungen an Geschäftskunden, Firmen oder Reisebüros stellst.
  • Übergangsregelung bis Ende 2026
    Für Unternehmen gibt es Erleichterungen: In bestimmten Fällen dürfen bis dahin noch klassische Rechnungen (z. B. PDF per E-Mail) genutzt werden. Spätestens ab 1. Januar 2027 müssen jedoch alle B2B-Rechnungen in elektronischem Format erstellt werden.

👉 Wichtig für Gastgeber:
Für private Gäste (B2C) gilt die Pflicht nicht. Hier kannst du auch nach 2025 weiterhin Papier- oder PDF-Rechnungen ausstellen, sofern der Kunde keine E-Rechnung verlangt.

Wann muss ein Gastgeber eine E-Rechnung ausstellen?

Ob du als Gastgeber eine E-Rechnung schreiben musst, hängt in Deutschland vor allem davon ab, an wen du die Rechnung stellst:

  • An Privatgäste (B2C):
    Hier besteht keine Pflicht zur E-Rechnung – weder jetzt noch ab 2025. Du kannst also weiterhin klassische Rechnungen oder PDF-Rechnungen versenden.
  • An Geschäftskunden (B2B):
    Ab 1. Januar 2025 musst du Rechnungen an Unternehmen, Agenturen oder Selbstständige in einem zugelassenen E-Rechnungs-Format (z. B. XRechnung oder ZUGFeRD) ausstellen. Das gilt auch dann, wenn der Gast im Namen seines Unternehmens eine Unterkunft bei dir bucht.
  • An öffentliche Auftraggeber (B2G):
    Schon seit 2020 bist du verpflichtet, E-Rechnungen zu stellen, wenn deine Kunden öffentliche Institutionen sind (z. B. Universitäten, Behörden oder staatliche Einrichtungen).
  • Als Kleinunternehmer (§19 UStG):
    Auch wenn du von der Umsatzsteuer befreit bist, musst du ab 2025 E-Rechnungen erstellen, wenn dein Kunde ein Unternehmen oder eine Behörde ist.

👉 Für dich heißt das:
E-Rechnungen betreffen dich vor allem bei Geschäftsreisenden, Firmenbuchungen oder Kooperationen mit Reisebüros. Für Urlaubsgäste im Privatbereich bleibt alles wie gewohnt.

Wie funktioniert die E-Rechnung?

Die E-Rechnung folgt denselben Grundprinzipien wie eine klassische Rechnung – mit dem entscheidenden Unterschied, dass sie in einem strukturierten elektronischen Format erstellt und übermittelt wird.

So läuft der Prozess in Deutschland:

  1. Erstellung
    • Du erstellst deine Rechnung in einem zugelassenen Format (XRechnung oder ZUGFeRD).
    • Alle Pflichtangaben müssen enthalten sein: Name und Anschrift von dir und dem Gast/Firmenkunden, Rechnungsdatum, Rechnungsnummer, Leistungszeitraum, Entgelt, ggf. Umsatzsteuer oder Hinweis auf Steuerbefreiung (Kleinunternehmerregelung).
  2. Übermittlung
    • Die E-Rechnung darf nicht einfach als PDF verschickt werden.
    • Sie muss in strukturierter Form übermittelt werden – entweder über eine Plattform (z. B. das ZRE/OZG-RE-Portal für Behörden) oder per Übertragungsnetzwerk wie PEPPOL, das europaweit genutzt wird.
  3. Prüfung durch den Empfänger
    • Geschäftskunden und Behörden können die E-Rechnung automatisch in ihre Buchhaltungssysteme einspielen.
  4. Archivierung
    • Wie bei allen Rechnungen gilt in Deutschland eine Aufbewahrungspflicht von 10 Jahren.
    • Die Rechnungen müssen elektronisch, unveränderbar und GoBD-konform archiviert werden.

👉 Anders als in Italien gibt es in Deutschland keine Pflicht zur digitalen Signatur. Entscheidend ist allein das richtige Format und die korrekte Übermittlung.

Weitere Informationen: Werf einen Blick in unseren umfassenden Leitfaden „Rechnungen für Ferienwohnung automatisiert erstellen

E-Rechnung und steuerliche Regelungen für Gastgeber

  • Bei der E-Rechnung gelten dieselben steuerlichen Regeln wie bei klassischen Rechnungen. Entscheidend ist dein Umsatzsteuer-Status:
  • Regelbesteuerung (Umsatzsteuerpflichtig):
    Wenn du umsatzsteuerpflichtig bist, musst du auf deinen Rechnungen die Umsatzsteuer korrekt ausweisen. Das gilt selbstverständlich auch für E-Rechnungen. Die Umsatzsteuer wird dabei im strukturierten Datenformat automatisch mit übermittelt.
  • Kleinunternehmerregelung (§19 UStG):
    Wenn du die Kleinunternehmerregelung nutzt, darfst du keine Umsatzsteuer auf deinen Rechnungen ausweisen. Stattdessen musst du den Hinweis aufnehmen:
    „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“
    Auch diese Angabe gehört in deine E-Rechnung.

👉 Wichtig: Die Pflicht zur E-Rechnung ab 2025 für B2B gilt unabhängig davon, ob du Kleinunternehmer bist oder der Regelbesteuerung unterliegst. Der einzige Unterschied ist die Behandlung der Umsatzsteuer.

Wie stellst du sicher, dass deine E-Rechnung korrekt ist?

Damit deine E-Rechnung rechtlich gültig ist und von deinem Geschäftskunden oder einer Behörde verarbeitet werden kann, solltest du auf folgende Punkte achten:

  1. Vollständige Pflichtangaben
    • Name und Anschrift von dir (Rechnungsaussteller) und deinem Kunden
    • Rechnungsnummer und -datum
    • Leistungszeitraum (z. B. Übernachtungsdaten)
    • Entgelt, ggf. Umsatzsteuer oder Hinweis auf Kleinunternehmerregelung
    • Zahlungsbedingungen
  2. Richtige Umsatzsteuer-Behandlung
    • Bei Regelbesteuerung: korrekter Steuersatz und ausgewiesene Umsatzsteuer
    • Bei Kleinunternehmerregelung: Pflicht-Hinweis „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“
  3. Format & Übertragung
    • Die Rechnung muss im strukturierten Format (XRechnung oder ZUGFeRD) vorliegen.
    • Achte darauf, dass die Übertragung über den richtigen Kanal erfolgt:
      • B2B: z. B. per PEPPOL-Netzwerk oder über eine kompatible Softwarelösung
      • B2G: über das zentrale Rechnungseingangsportal (ZRE oder OZG-RE)
  4. Technische Validierung
    • Viele Buchhaltungs- und Fakturierungsprogramme prüfen automatisch, ob deine E-Rechnung den Spezifikationen entspricht.
    • So stellst du sicher, dass sie vom Empfänger eingelesen werden kann.

👉 Tipp: Teste frühzeitig den Rechnungsversand in E-Formaten, damit du ab 2025 keine bösen Überraschungen erlebst.

Archivierung von E-Rechnungen: Was Gastgeber beachten müssen

Wie bei klassischen Rechnungen gilt auch für E-Rechnungen in Deutschland eine Aufbewahrungspflicht von 10 Jahren. Dabei musst du sicherstellen, dass deine Rechnungen:

  • unveränderbar gespeichert sind (kein einfaches Editieren möglich),
  • jederzeit lesbar abrufbar sind,
  • GoBD-konform archiviert werden (Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form).

Wichtige Punkte:

  • Format: Rechnungen müssen in ihrem ursprünglichen strukturierten Format (z. B. XRechnung oder ZUGFeRD) archiviert werden, nicht nur als PDF.
  • Speicherort: Du darfst sie lokal, in einer Cloud oder über eine Buchhaltungssoftware archivieren – entscheidend ist die Unveränderbarkeit und Nachvollziehbarkeit.
  • Sicherung: Es empfiehlt sich, Backups zu erstellen, um Datenverlust zu vermeiden.

👉 Praktische Lösungen für Gastgeber:
Viele Buchhaltungs- und Rechnungsprogramme (z. B. DATEV, Lexoffice, sevDesk oder FastBill) übernehmen die Archivierung automatisch GoBD-konform. Auch Property-Management-Systeme wie Smoobu können dich beim Rechnungsmanagement unterstützen – für die gesetzeskonforme Langzeitarchivierung empfiehlt sich aber oft eine zusätzliche Buchhaltungssoftware.

Wie kannst du E-Rechnungen mit Smoobu verwalten?

Smoobu unterstützt dich dabei, deine Rechnungsprozesse effizient zu gestalten – auch im Hinblick auf die kommenden E-Rechnungspflichten.

  • Automatisierte Rechnungserstellung:
    Für jede Buchung kannst du in Smoobu automatisch Rechnungen erstellen lassen. Alle relevanten Daten wie Gastname, Aufenthaltsdauer, Preise und Steuern werden direkt übernommen.
  • Individuelle Anpassung:
    Du kannst Rechnungen an dein Geschäft anpassen – zum Beispiel dein Logo hinzufügen oder Pflichtangaben für Kleinunternehmer (§19 UStG) integrieren.
  • Integration mit Buchhaltungstools:
    Da die Pflicht zur E-Rechnung ab 2025 ein strukturiertes Format erfordert (XRechnung/ZUGFeRD), empfiehlt es sich, Smoobu mit einer passenden Buchhaltungs- oder Rechnungssoftware zu kombinieren. Diese übernimmt den Export ins richtige Format und die Übermittlung an Geschäftskunden oder Behörden.
  • Zentrale Dokumentenverwaltung:
    Deine Rechnungen bleiben in Smoobu gespeichert und sind jederzeit abrufbar. Für die gesetzeskonforme 10-jährige Archivierung solltest du zusätzlich ein GoBD-konformes Archivierungssystem nutzen.

👉 Kurz gesagt: Mit Smoobu kannst du den gesamten Rechnungsprozess abwickeln – und durch die Anbindung an externe Tools stellst du sicher, dass deine E-Rechnungen ab 2025 alle gesetzlichen Vorgaben erfüllen.

Welche Vorteile bringt die E-Rechnung für Gastgeber?

Auch wenn die Einführung der E-Rechnung für viele Gastgeber zunächst nach zusätzlichem Aufwand klingt – sie bietet dir klare Vorteile:

  1. Mehr Effizienz:
    Rechnungen lassen sich schneller erstellen und automatisch in deine Buchhaltungssoftware übertragen. Das spart Zeit und reduziert den Verwaltungsaufwand.
  2. Weniger Fehler:
    Da E-Rechnungen standardisiert sind, sinkt das Risiko von Tippfehlern oder fehlenden Pflichtangaben.
  3. Einfache Steuererklärung:
    Durch die digitale Struktur sind deine Rechnungsdaten leichter in deine Buchhaltung und Steuererklärung zu integrieren.
  4. Professioneller Auftritt:
    Geschäftskunden und Behörden erwarten zunehmend rechtskonforme E-Rechnungen. Mit ihrer Nutzung trittst du professioneller auf – ein Pluspunkt vor allem bei Geschäftsreisenden.
  5. Zukunftssicherheit:
    Die E-Rechnung ist Teil der Digitalisierung im Rechnungswesen. Wer frühzeitig umstellt, vermeidet Stress, wenn die Pflicht 2025 verbindlich wird.

👉 Fazit: Die E-Rechnung ist nicht nur eine gesetzliche Vorgabe, sondern auch eine Chance, deine Abläufe schlanker, moderner und professioneller zu gestalten.

FAQ: Häufige Fragen zur E-Rechnung für Gastgeber

  • Nein. Wenn du deine Ferienwohnung privat und nur gelegentlich vermietest, bist du steuerlich keine Unternehmerin/kein Unternehmer – damit greift auch die E-Rechnungspflicht nicht.

  • Ja, wenn du Rechnungen an Geschäftskunden oder Behörden stellst. Ab 2025 gilt die E-Rechnungspflicht auch für Kleinunternehmer. Du weist zwar keine Umsatzsteuer aus, musst aber den Hinweis „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet“ in die E-Rechnung aufnehmen.

  • Ja. Für B2C (Privatpersonen) gilt die Pflicht nicht. Du kannst deine Rechnungen weiterhin wie gewohnt in Papierform oder als PDF versenden.

    • XRechnung ist der Standard für Behörden (B2G) und basiert rein auf strukturierten XML-Daten.
    • ZUGFeRD ist ein hybrides Format, das ein PDF mit eingebetteter XML-Datei kombiniert – praktisch, wenn du deinen Kunden sowohl ein lesbares Dokument als auch eine maschinell auswertbare Datei zur Verfügung stellen möchtest.
  • E-Rechnungen müssen 10 Jahre lang GoBD-konform archiviert werden. Das bedeutet: unveränderbar, jederzeit lesbar und nachvollziehbar. Am einfachsten gelingt das mit einer Buchhaltungssoftware oder einem Cloud-Service mit GoBD-Zertifizierung.

    • B2G (Behörden): über das zentrale Rechnungseingangsportal des Bundes (ZRE) oder das OZG-RE.
    • B2B (ab 2025): über Netzwerke wie PEPPOL oder über eine kompatible Buchhaltungssoftware.
  • Ja – technisch ist das möglich, allerdings ist es in den meisten Fällen nicht erforderlich. Für internationale Privatgäste reicht in der Regel eine klassische Rechnung oder ein PDF. Geschäftskunden im Ausland können aber E-Rechnungen anfordern.

  • Dann riskierst du, dass deine Rechnung vom Kunden nicht akzeptiert wird und du kein Geld erhältst. Zusätzlich können steuerliche Konsequenzen drohen.


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