WLAN-Hotspot gehört in der Ferienwohnung zur Grundausstattung

ᐅ WLAN-Hotspot gehört in der Ferienwohnung zur Grundausstattung

Ein professioneller Gäste WLAN-Hotspot gehört in der Ferienwohnung zur Grundausstattung

Ein schnelles, gut funktionierendes WLAN-Netzwerk sollte in der heutigen Zeit zur Grundausstattung jeder Ferienwohnung gehören. Für 77% der Gäste ist laut einer Studie von Statista eine gute Internetverbindung sogar die wichtigste Serviceleistung überhaupt. Trotzdem verfügen viele kleinere Ferienwohnungen, Pensionen oder Bed and Breakfasts über keinen, oder einen nicht zeitgemäßen WLAN-Zugang.

Smartphone, Tablet und Computer sind ein zentraler Teil unseres Lebens

Und nehmen somit einen großen Teil unsere Zeit in Anspruch. Einerseits durch die Arbeit, andererseits als Zeitvertreib in der Freizeit. Daher erwarten wir an Orten, an denen wir uns längere Zeit aufhalten, einen Internetzugang, um unsere Geräte wie gewohnt nutzen zu können. Vor allem in Hotels und Ferienwohnungen sollen die Gäste sich wie zu Hause fühlen. Und was macht “Zuhause” aus? Richtig, schnelles Internet. Entweder, um abends noch die Mails von Kollegen zu beantworten, oder aber um eine spannende Serie zu streamen oder sich mit Freunden per Videochat über Neuigkeiten auszutauschen.

Dass ein WLAN Hotspot ein Muss in Pension, Hotel und Ferienwohnung ist, steht also nicht zur Debatte. Bei der Installation eines Hotspots für Ihre Gäste gibt es jedoch viel zu beachten, denn WLAN ist nicht gleich WLAN.

Vor allem in Hotels findet man häufig noch veraltete Systeme, die jedem Gast umständlich mit Hilfe eines Coupondruckers Nutzername und Passwort vergeben. Jedes Mal, wenn der Gast ins Internet will, muss er die Daten erneut eingeben und wenn er den Zettel verliert kommt er nicht mehr rein. Das geht mittlerweile viel einfacher – sowohl für Sie, als auch für Ihre Gäste.

Ein Tipp ist, auf einen professionellen Hotspot-Anbieter zu setzten, denn das erspart Ihnen viel Arbeit und Probleme. Ihre Gäste sind selbstverständlich nur mit dem WLAN zufrieden, wenn es auch einwandfrei funktioniert. Ein professioneller Partner sorgt für die optimale Ausleuchtung des Gebäudes, sodass die Gäste auch auf Ihren Zimmern problemlos surfen können.

Der wichtigste Punkt für Sie ist jedoch die rechtliche Absicherung. Wenn man sich nicht richtig damit auskennt, kann es schnell passieren, dass man einen Fehler macht. Das Gericht hat jedoch sehr deutlich klargestellt, dass in diesem Falle Unwissenheit nicht vor Strafe schützt. Worauf sollten Sie also achten?

Ein heikles Thema ist zum einen illegales Filesharing

Was illegale Up- oder Downloads in offenen Hotspots betrifft, ist die Rechtslage immer noch nicht eindeutig. Die sogenannte Störerhaftung ist weitestgehend abgeschafft. Das bedeutet, dass die Inhaber eines WLAN Hotspots theoretisch nicht mehr für illegales Filesharing Ihrer Gäste belangt werden können. Jedoch sieht die Realität anders aus – zwar müssen Sie keine Angst mehr vor horrenden Abmahnsummen haben, jedoch mit gerichtlichen Netzsperren und weiteren Ärgernissen rechnen. Vor allem in Hotels, Pensionen oder Ferienwohnungen ist das keine Einzelheit – abends schauen viele Gäste gerne einen Film oder eine Serie online. Leider werden dazu häufig illegale Webseiten genutzt. Es ist also nach wie vor wichtig, Ihr Netzwerk abzusichern und die Kontrolle über alle Logins zu haben.

Das Thema Störerhaftung wurde also gelockert, doch gleichzeitig zogen die Vorschriften für den Datenschutz deutlich an. Seit dem 25. Mai 2018 gilt die neue Datenschutz Grundverordnung – kurz DSGVO.

Seitdem ist ein professionelles System wichtiger denn je. Denn Störerhaftung und DSGVO zu kombinieren ist nicht ganz einfach. Um im Falle eines Missbrauchs nachweisen zu können, durch wen dieser entstanden ist, müssen Sie als Inhaber Zugriff auf Kunden- und Gerätedaten, wie Namen, MAC- und IP-Adresse haben. Nur so brauchen Sie keine Abmahnungen wegen illegalen Downloads zu fürchten.

Doch sobald Sie jene personenbezogenen Daten speichern, greift die DSGVO mit strengen Richtlinien. Wenn Sie gegen diese verstoßen, kommen auch hier horrende Strafen auf Sie zu.

Eine ziemliche Zwickmühle also. Doch die Lösung ist ganz einfach: greifen Sie auf einen professionellen Hotspot-Anbieter zurück. Somit müssen Sie sich um nichts Sorgen machen und erfüllen Ihren Gästen trotzdem den Wunsch nach kostenfreiem WLAN. Ihre Gäste sind zufrieden und können nach einmaligem Online-Login, zum Beispiel über E-Mail-Adresse, Handynummer oder Social-Media Kanal sicher im Internet surfen.

Auch Ihre internen Unternehmensdaten werden geschützt, da der Anbieter ein separates Netzwerk für Ihre Gäste aufbaut. Zudem entfällt das Einhalten der Datenschutzvorschriften und Abmahnsicherheit auf den Hotspot-Anbieter.

Des Weiteren bieten einige Hotspot-Anbieter automatisierte Marketing-Features über den Hotspot an, der Ihnen zusätzlichen Mehrwert bietet.

Gehen Sie mit der Zeit und bieten Sie Ihren Gästen einen kostenlosen WLAN Zugang an. Sparen Sie hier nicht am falschen Ende und setzen Sie auf ein zeitgemäßes WLAN System mit professioneller Hard- und Software.

Es gibt zahlreiche Anbieter, aber wir können aus eigener Erfahrung die Anbieter Socialwave, freefii und meinhotspot guten Gewissens empfehlen.

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